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FAQ


Fragen und Antworten zu unserer Praxis und den Themen Zähne & Mundgesundheit


Auf dieser Seite haben wir unseren Patienten häufige Fragen aus der Praxis zusammengestellt und beantwortet. Sollten Sie eine Frage haben, die hier nicht aufgeführt ist, rufen Sie uns bitte an (Tel. 0 60 35/ 74 97). Wir sind bemüht, alle Fragen zu beantworten.


Wie schnell bekomme ich einen freien Termin bei Ihnen?


Bei Beschwerden kommen Sie gern nach kurzer telefonischer Voranmeldung zu uns in die Praxis als Notfallpatient, bevor diese zu akuten Zahnschmerzen werden.


Routinekontrollen oder Beratungstermine können wir in der Regel auch sehr kurzfristig, d.h. innerhalb von 2-3 Tagen, anbieten.


Rufen sie uns einfach an. Weitere Infos zu unseren Sprechzeiten finden sie im nebenstehenden Kasten.


Ich habe akute Zahnschmerzen. Kann ich auch ohne Termin jetzt gleich zu Ihnen in die Praxis kommen?


Ja, natürlich. Vielleicht müssen Sie eine kleine Wartezeit in Kauf nehmen, wir bemühen uns diese so kurz wie möglich zu halten. Bitte rufen Sie uns unbedingt vorher an, damit wir uns auf Ihren Besuch einstellen können.


Wie oft muss eine zahnärztliche Untersuchung durchgeführt werden?


Zahnärztliche Routineuntersuchungen sollten mindestens zweimal im Jahr durchgeführt werden.


Denn auch kleinste oberflächige Kariesstellen (Läsionen) können sich unter ungünstigen Verhältnissen innerhalb von nur sechs Monaten zu einer schmerzhaften Nerventzündung entwickeln. Eine Wurzelbehandlung ist dann häufig die einzige Möglichkeit, den betroffenen Zahn noch zu retten.


Ihr Zahnfleisch ist noch viel empfindlicher gegenüber einer bakteriellen Invasion und kennt dann nur einen Ausweg: Rückzug ! Eine kosmetische Zahnfleischkorrektur freiliegender Zahnhälse oder Wurzeloberflächen ist grundsätzlich möglich, kann aber nur unter großem Aufwand operativ durchgeführt werden. Unbehandelte Zahnfleischentzündungen zwingen den Körper, sich von dem infizierten “Verursacher” zu trennen. Zahnverlust bis zu Abstoßungsreaktionen drohen.


Diese Routineuntersuchungen werden auch von allen Krankenkassen, gesetzlich oder privat, als Optimum gefordert.


Periodisch müssen je nach Karies- / Parodontitisrisiko Röntgenbilder zur Verlaufskontrolle angefertigt werden.


Nutzen Sie die kostenlose Vorsorge- und Kontrolluntersuchung zweimal im Jahr, um Zahnfleisch und Zähne optimal zu schützen.


Was ist eine professionelle Zahnreinigung (PZR)?


Ein Baustein im Prophylaxesystem ist die professionelle Zahnreinigung.


Eine professionelle Zahnreinigung umfaßt die individuelle Mundhygiene-Instruktion zur Verbesserung der häuslichen Mundpflege und die Zahnstein- und Konkrement-Entfernung bis zur Zahnfleischgrenze mit Hilfe von Handinstrumenten oder Ultraschallgeräten. Zusätzlich sollte die Anwendung weicher Salzkristall-Bestrahlung mittels AIR-FLOW zur Entfernung von exogenen Verfärbungen und Ablagerungen die Vorbehandlung abrunden. Auf die grobe Vorreinigung muß immer eine mehrstufige Feinpolitur der Zahnoberflächen und der Füllungen mit mehreren Polierpasten erfolgen. Den Abschluß bildet die wichtige “Härtung des hochglanzpolierten Zahnschmelzes”, eine Fluoridierung der gereinigten Zahnflächen.


Nur wenn all diese Teilschritte bei einer professionellen Zahnreinigung durchgeführt werden, sind die Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DGP) erfüllt.


Wie oft sollte eine professionelle Zahnreinigung / Prophylaxe durchgeführt werden?


Je nach individueller Konstitution ist eine halbjährliche Wiederholung zu empfehlen. So kann bei regelmäßiger Anwendung unserer Tipps zur Mundpflege eine oberflächliche Zahnfleischentzündung vollständig ausheilen und Karies effektiv verhindert werden.


Je nach Befund des Zahnarztes während der Routinekontrollen kann aber auch eine 1/4-jährlich oder noch häufigere Wiederholung der Zahnreinigung notwendig sein. So werden beispielsweise starke Raucher, Diabetiker und Patienten mit schweren Zahnfleischerkrankungen dazu gesondert aufgeklärt.


Ist Prophylaxe / professionelle Zahnreinigung eine Kassenleistung oder vom Patienten selbst zu zahlen?


Die professionelle Zahnreinigung wird leider nicht von allen Krankenkassen bezuschußt und ist daher grundsätzlich eine Privatleistung. Die Investition beträgt zwischen 25,00 € und 100,00 € je Sitzung. Es wird nach Zeit- und Arbeitsaufwand berechnet.


Das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis bei zahnärztlichen Leistungen wurde bei professioneller Zahnreinigung nachgewiesen.


Jede Füllung oder anderer Zahnersatz ist selbst unter strengsten Kriterien immer nur eine Kopie des natürlichen Zahn-Originals, das ein unverwechselbares Kau- und Tastgefühl garantiert.


Warum sollte das Bonusheft geführt werden?


Das Bonusheft ist für die Zuschuss-Festsetzung bei Zahnersatz notwendig. Ein vollständig geführtes Bonusheft (die letzten 10 Jahre) erhöht den Bonus um 30%, bei einem lückenlosen Nachweis der letzten 5 Jahre beträgt der Bonus noch 20%.


Was ist, wenn bisher kein Bonusheft ausgestellt wurde, man aber jedes Jahr beim Zahnarzt war?


Das Bonusheft kann jederzeit nachträglich ausgestellt oder vervollständigt werden. Jeder Zahnarzt hat seine Abrechnungsdaten über 10 Jahre aufzubewahren.


Ist das Bonusheft noch weiterzuführen?


Ja, das Bonusheft hat auch weiterhin Gültigkeit und sollte bei Erwachsenen (über 18 Jahre) 1mal (!!) im Jahr und bei Kindern (ab dem 12 Lebensjahr) 2mal (!!) im Jahr durch den behandelnden Zahnarzt nach der zahnärztlichen 

Dentallabor

Wir arbeiten mit hochspezialiserten deutschen zahntechnischen Laboren zusammen, jedoch können unsere Patienten jederzeit ihre eigenen Laborwünsche äußern.


Zusätzlich bieten wir die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit inner- sowie außereuropäischen Dentallaboren an, bei gleichbleibend hoher Qualität und Gewährleistung, aber mit geringerem Kostenaufwand. 

Links

- http://www.lzkh.de


- http://www.dgparo.de/


Impressum

Pflichtangaben nach Paragraph 5 Telemediengesetz:


Zahnarztpraxis

Dr. med. dent. Peter Osterberg

Hauptstraße 33

61197 Florstadt

Telefon: 0 60 35/ 74 97


Internet: zahnarzt-osterberg.de

Email: posterberg@web.de*


* Bitte beachten Sie, dass diese Mail-Adresse eine allgemeine Informationsadresse ist. Über diese Mail-Adresse können aus Systemtechnischen Gründen keine Termine ab- oder zugesagt bzw. vereinbart oder anderweitige verbindliche Ab-/Zusagen bzw. Vereinbarungen getroffen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.


Berufsbezeichnung:

Zahnarzt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)


Aufsichtsbehörde:

Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen


Geltendes Berufsrecht:

Abrufbar unter www.lzkh.de: Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, Gebührenordnung für Zahnärzte, Berufsordnung für hessische Zahnärztinnen und Zahnärzte, Hessisches Heilberufsgesetz


Berufsrechtliche Regelungen:

Zuständige Kammer: Landeszahnärztekammer Hessen


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Die Praxis befindet sich direkt in der Hauptstraße 33 in Ober-Florstadt über der „Pizzeria Milano“.
Es stehen Ihnen 20 praxiseigene Parkplätze zur Verfügung, die sich direkt hinter dem Gebäude befinden.

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